Um die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft im digitalen Wandel zu stärken, hat die Bundesregierung neue Rahmenbedingungen für berufsbegleitende Weiterbildungen geschaffen – mit dem Qualifizierungschancengesetz (QCG). Unternehmen sparen durch das Gesetz Weiterbildungs- und Lohnkosten. Je nach Betriebsgröße, Mitarbeiter und Trainingsmaßnahme beträgt die Förderung der Weiterbildungskosten sogar bis zu 100 %. Auch die Weiterbildung einzelner Beschäftigte ist dadurch möglich, um die interne Weiterqualifikation zu fördern.
Die Berlitz Sprachschule in Augsburg hat die passenden Sprachtrainings im Angebot, um von den Förderungen zu profitieren und Mitarbeiter in Augsburg und der Region mit neuen Sprachkenntnissen gezielt für die Zukunft zu qualifizieren. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie über Ihre Möglichkeiten!
Konzentrierten sich staatliche Förderungen bislang überwiegend auf die Weiterqualifizierung arbeitssuchender oder älterer Personen, so werden mit dem Qualifizierungschancengesetz vor allem aktuell Beschäftigte durch eine berufliche Weiterbildung gefördert. Dafür sind einige wenige Voraussetzungen zu erfüllen. An diesen Informationen können Sie sich orientieren:
Inhalte: Die Weiterbildung soll Beschäftigte dabei unterstützen, ihr berufliches Wissen zu vertiefen und sich zukunftsgerichtete Qualifikationen anzueignen.
Umsetzung: Die Weiterbildung muss von einem zertifizierten Träger wie der Berlitz Sprachschule in Augsburg durchgeführt werden.
Dauer: Die Dauer der beruflichen Weiterbildung muss mehr als 120 Stunden betragen.
Die Angaben dienen zur Orientierung, Abweichungen sind möglich. Wir klären gerne Ihre individuellen Förderansprüche im Detail!
Kleinstunternehmen bis 10 Mitarbeiter
Bis zu 100 % Kursgebühren plus 75 % Arbeitsentgelt
Unternehmen bis 250 Mitarbeiter
Bis zu 50 % Kursgebühren plus 50 % Arbeitsentgelt
Unternehmen über 250 Mitarbeiter
Bis zu 25 % Kursgebühren plus 25 % Arbeitsentgelt
Großunternehmen über 2.500 Mitarbeiter
Bis zu 15 % Kursgebühren plus 25 % Arbeitsentgelt
Schritt 1: Beratung
Wir ermitteln gemeinsam mit Ihnen den Qualifizierungsbedarf und die Fördermöglichkeiten, die das Qualifizierungschancengesetz für Sie bietet.
Schritt 2: Angebot
Im ausgearbeiteten Trainingskonzept für Ihr Unternehmen finden Sie alle relevanten Kursdaten, um eine Förderung bei Ihrem lokalen Arbeitgeberservice zu beantragen.
Schritt 3: Förderung
Wir unterstützen Sie beim Antragsverfahren und der Abstimmung mit der Bundesagentur für Arbeit – so lange, bis die Förderung genehmigt ist. Verlassen Sie sich auf unsere Expertise!
Schritt 4: Durchführung
In einem individuellen Trainingsplan legen wir Starttermin, Ort, Dauer sowie Frequenz der Qualifizierungsmaßnahme fest und garantieren so eine optimale Durchführung.